Schulanmeldung für unsere Erstklässler

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/24

an der Burkhard-von-Hohenfels-Schule

Liebe Eltern der zukünftigen Schulkinder,

gerne möchten wir Sie hiermit über den aktuellen Schulanmeldetermin und das Anmeldeverfahren an der Burkhard-von-Hohenfels-Schule informieren.  Schulpflichtig für das Schuljahr 2023/2024 sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2023 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Auch in diesem Jahr nehmen wir die Schulanmeldungen in schriftlicher Form per Postsendung, oder Briefeinwurf entgegen. Außerhalb des Schulbezirks und bei vorzeitiger Einschulung erfolgt die Anmeldung in Präsenz nach terminlicher Vereinbarung. Die Schulanmeldung sollte im Zeitraum vom 1. bis zum 10. Februar 2023 an die Schule gesendet, oder direkt in den Briefkasten der Burkhard-von-Hohenfels-Schule, Jahnstraße 5 in Sipplingen, eingeworfen werden. Die benötigten Anmeldeformulare und wichtige Informationen zur Schulanmeldung bekommen Sie von der Schule zugesendet.

Wir bitten Sie, den Anmeldeunterlagen jeweils eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes, des letzten Eintrages ins ärztliche Untersuchungsheft (U-Heft) und des Impfpasses, bezogen auf die Masernimpfung, beizufügen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule, welches am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr besetzt ist.

Wir freuen uns darauf, Ihr Kind in unsere Schulgemeinschaft aufzunehmen.

Es grüßt Sie ganz herzlich

Nadja Wintermeyer

Schulleiterin der Burkhard-von-Hohenfels-Schule

Allgemeine Informationen zur Einschulung 

A:     Alle Kinder, die bis zum 30.06.2023 das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig und müssen in der Schule angemeldet werden.

B:      Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1.07.2022 und dem 30.06.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, können von den Erziehungsberechtigten freiwillig zum Schulbesuch angemeldet werden. Dies kann zum offiziellen Anmeldetermin geschehen oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt. Späteste Anmeldung ist der 31.07. des laufenden Kalenderjahres 2022. Bitte beachten Sie, dass nach der Anmeldung die Schulpflicht besteht!

C:      Für Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden und Kinder, die eventuell zurückgestellt werden sollen, müssen die Anträge ebenfalls schriftlich im Schulanmeldezeitraum, vom 1. bis zum 11. Februar, schriftlich eingereicht werden. Über eine vorzeitige Einschulung, bzw. Zurückstellung entscheidet die Schule (evtl. unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes, Schuleignungstests).